Vertrauen. Transparenz. Fairness. Kosten.

Was kostet Steuerberatung?

Wenn man alleine den Suchanfragen von Google glauben mag, treibt diese Frage viele Menschen um und leider ist die Antwort darauf auch nicht gerade einfach. Die Kosten für Steuerberatung bestimmen sich aller Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und auch diese Berechnung ist für den Laien nicht gut nachvollziehbar. Die StBVV versucht verschiedene Umstände zu berücksichtigen, wie zum Beispiel den Umfang der Leistungen, die wirtschaftliche Lage des Mandanten und die Ausgeglichenheit der Kosten.

Bitte beachten Sie, dass Steuerberatungskosten für berufliche und betriebliche Teile der Steuererklärung steuerlich als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.

Die Erstellung und Führung von monatlichen Lohnbuchhaltungen kostet je Mitarbeiter grundsätzlich 17,50 EUR zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer und optionalen Übermittlungsgebühren.

Die Gebühren für Bestandteile der StBVV die nach der Zeitgebühr abgerechnet werden (verschiedene Anträge, Betreuung einer Außenprüfung, etc.) werden je nach eingesetztem Mitarbeiter und Schwierigkeitsgrad ermittelt. Die Stundensätze richten sich in diesen Fällen nach den Werten der StBVV und betragen zwischen 100 und 140 EUR.

Die Erstellung von Gutachten, sowie die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung und Strategieentwicklung zur steueroptimalen Vermögensstrukturierung und Unternehmensnachfolge kosten unter Abschluss einer gesonderten Vergütungsvereinbarung gemäß § 4 StBVV zwischen 180 und 220 EUR pro Stunde zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Der Gebührenrahmen bestimmt sich je nach Komplexität und Abstimmungsaufwand.

Steuerberatungsvertrag – ja oder nein?

Wenn Sie ein Auto mieten, ein neues Smartphone oder eine neue Waschmaschine kaufen, überall haben Sie einen Vertrag abgeschlossen oder über die allgemeinen AGB vertragsähnliche Zustände bewirkt. Wir sind der Auffassung, dass auch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater einer vertraglichen Grundlage bedarf. Daher sehen wir es für betriebliche Mandanten als notwendig an, dass wir gemeinsam einen Steuerberatungsvertrag unterzeichnen. Dort sind alle wichtigen Inhalte, wie die Leistungen, Zusammenarbeit und die Vergütung geregelt. Zudem schützt ein solcher Vertrag insbesondere Sie als Mandanten, für den Fall, dass unsere Zusammenarbeit nicht mehr fortgesetzt werden soll. Da es sich bei dem Steuerberatungsvertrag um einen Dienstvertrag handelt, kann dieser jederzeit gekündigt werden.

Zahlung

Sie erhalten für alle abrechenbaren Leistungen eine ordnungsgemäße Rechnung. Bei Mandanten mit laufend wiederkehrenden Leistungen, wie z.B. monatlicher Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, etc. werden wir ein SEPA-Lastschriftmandat abschließen. Dies erspart sowohl Ihnen als auch uns eine mühsame Kontrolle der Zahlungsabwicklung. Den Abrechnungsturnus für wiederkehrende Leistungen werden wir gemeinsam festlegen. Bei abgeschlossenem SEPA-Lastschriftmandat werden auch einmalig anfallende Rechnungen automatisch eingezogen.